Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt wieder für die Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnungen aufgrund illegaler Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Internet-Tauschbörse.
Grund der Abmahnung im aktuellen Fall ist die öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Delta Machine (Deluxe Edition)“ der Künstlergruppe Depeche Mode. Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer unterzeichneten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 965,00 EUR.
Dem Schreiben ist der Beschluss des Landgerichts am Sitz des Providers sowie ein Überweisungsschein, der Ermittlungsdatensatz und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung angefügt.
Grundsätzlich wird davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.
Zudem sollte die geforderte Summe nicht überstürzt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.