Waldorf Frommer

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen – Aufforderung zur Abgabe eine Unterlassungserklärung -. Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst 13 Seiten. Ein Ermittlungsdatensatz, Zahlschein sowie ein Beschluss des Landgerichts am Sitz des Providers sind dem Schreiben beigefügt.

 

Bsp. Abmahnung Waldorf Frommer

Bsp. Abmahnung Waldorf Frommer

 

Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Kanzlei fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags.

Der geforderte Betrag in Höhe von mindestens 956,00 EUR setzt sich zusammen aus:

Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

Die Rechteinhaber

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:

  • Argon Verlag GmbH

  • AS Media GmbH

  • Bastei Lübbe GmbH & Co. KG

  • CARLSEN Verlag GmbH

  • Concorde Filmverleih GmbH

  • Constantin Film Verleih GmbH

  • Der Audio Verlag Berlin

  • DHV – Der Hörverlag GmbH

  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG

  • Firma Warner Bros. Entertainment GmbH

  • Hörbuch Hamburg HHV GmbH

  • LPL records e.K.

  • Majestic Filmverleih GmbH

  • Oetinger Media GmbH

  • Random House GmbH

  • Roof Music Schallplatten- und Verlags GmbH

  • Rowohlt Verlag GmbH

  • S. Fischer Verlag GmbH

  • SONY Music Entertainment Germany GmbH

  • Steinbach sprechende Bücher e.K.

  • Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

  • Tiberius Film GmbH & Co. KG

  • Universum Film GmbH

  • Verlag DHV – Der Hörverlag

  • Verlag Kiepenheuer & Witsch GmbH & Co. KG

  • Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG

  • Verlagsgruppe Lübbe GmbH & Co. KG

  • Verlagsgruppe Random House GmbH

  • Warner Bros. Entertainment GmbH

  • Warner Music Group Germany Holding GmbH