Kornmeier & Partner Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Right In The Night 2013" (Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Anwälte der Frankfurter Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte versenden im Namen der Rolf Ellmer c/o Allstar Music Productions GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird zur Last gelegt, er habe das Musikstück „Right In The Night 2013“ der Künstler Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree illegal über eine Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt. Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Die Abmahnung sollte sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können diesem noch höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Trotzdem raten wir dringend davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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