Wettbewerbsrecht FAQ – Wer ist anspruchsberechtigt?

 

Der Anspruch auf Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Verhaltens kann von jedem Mitbewerber, von Verbänden, die sich die Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zur Aufgabe gemacht haben, von Verbraucherschutzvereinen und den Industrie- und Handels-, sowie den Handwerkskammern gelten gemacht werden.