Wettbewerbsrecht für Apotheker, Ärzte und Zahnärzte

Für freie Berufe gelten gruppenspezifische Besonderheiten. Die Angehörigen der freien Berufe sind in Kammern zusammengefasst, die besondere Verhaltensnormen fordern. Meistens sind freie Berufe einem besonderen Werberecht unterworfen. Bei Zuwiderhandlungen kommen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht in Betracht

Apotheker

Apotheker sind Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG. Sie unterliegen bei der Werbung den Vorschriften des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und gegebenenfalls den Werberegelungen der Berufsordnungen der Landesapothekerkammern. Nach dem HWG ist jede Produktwerbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise und damit jede Publikumswerbung untersagt (§ 10 Abs. 1 HWG). Für Arzneimittel darf weder irreführende Publikumswerbung (§ 3 HWG) noch Werbung unter Einsatz von Mitteln betrieben werden, die - wie etwa Gutachten, Heilgeschichten und ähnliches - erfahrungsgemäß besonders geeignet für eine unsachliche Beeinflussung sind (§§ 6, 11 HWG). Unzulässig ist auch die Werbung durch Gewährung unverlangter Proben oder bestimmter Zuwendungen, die nicht als Zugaben zulässig wären (§ 7 Abs. 1, § 11 Nr. 14 HWG).

Ärzte

Für Ärzte ist die Grundlage für das Werberecht die Regelungen in den Berufsordnungen der einzelnen Ärztekammern. Gem. § 27 Abs. 3 der Musterberufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (MBO) ist berufswidrige Werbung untersagt. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung. Davon sind sachliche Informationen abzugrenzen. Zulässig ist beispielsweise die Werbung mit der Bezeichnung als „Spezialist“, mit noch unbekannten Operationsmöglichkeiten, mit Informationen über die Persönlichkeit des Arztes zum Sympathiegewinn. Für Kliniken gelten mildere Werberegeln als für den niedergelassenen Arzt.

Zahnärzte

Die Regelungen zur Werbung in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer gleichen denen der MBO. Sachliche Information ist zulässig, berufswidrige Werbung ist untersagt.