Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht zählt zu unseren zentralen Tätigkeitsschwerpunkten. Es dient der Regulierung von Marktteilnehmern und soll einen freien Leistungswettbewerb gewährleisten. Zentrale Norm des Wettbewerbsrechts ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Danach sind unlautere geschäftliche Handlungen unzulässig, wenn sie geeignet sind, die Interessen von Konkurrenten, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
gesetzliche Vorschriften iSd. § 4 Nr. 11 UWG, die u.a. das Marktverhalten regeln
- Heilmittelwerbegesetz (HWG)
- Gesetz über Medizinprodukte (MPG)
- Informationspflichten nach dem Telemediengesetz (TMG)
- Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen – Artikel 246 § 1 Abs. 1 EGBGB, § 312g Abs. 3 BGB
Die Abmahnung spielt im Wettbewerbsrecht als Instrument zur Vermeidung der gerichtlichen Auseinandersetzung eine wesentliche Rolle.
Leistungen
- Wir bieten fundierte Rechtsberatung und bewerten die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Wettbewerbshandlungen.
- Wir versenden und beantworten außergerichtliche Abmahnungen, einschließlich der interessengerechten Formulierung von Unterlassungserklärungen.
- Wir vertreten unsere Mandanten in einstweiligen Verfügungsverfahren und Hauptsacheklagen.
Wegen der kurzen Fristen bei Abmahnungen ist eine rasche Mandantierung erforderlich.
Wettbewerbsrecht FAQ
- Was ist Wettbewerbsrecht?
- Welche Gesetze sind anwendbar?
- Wen und was schützt das UWG?
- Was ist der Unterschied zwischen Mitbewerbern und Marktteilnehmern?
- Was ist Wettbewerb?
- Was umfasst der Anwendungsbereich des UWG?
- Was sind unlautere geschäftliche Handlungen?
- Wie läuft ein wettbewerbsrechtliches Verfahren ab?
- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Welche Ansprüche stehen dem Verletzten neben einem Unterlassungsanspruch zu?