Designrecht

Ästhetische Gestaltungen, Logos, Signet und andere Designleistungen erreichen häufig nicht die für das Urheberrecht erforderliche Schöpfungshöhe. Mit Schöpfungshöhe ist der Grad an Individualität gemeint, der über das rein Handwerkliche hinausgeht und durchschnittliche Gestaltungen deutlich überragt.

Für Firmenlogos und Signets bietet sich daher der Schutz als Bildmarke an, grafische Leistungen und Designleistungen können Geschmacksmuster beim DPMA, HABM und bei der WIPO angemeldet werden.

Links zur Recherche in den nationalen und internationalen Geschmacksmusterregistern finden Sie hier.

Leistungen

Wir unterstützen und beraten unsere Mandanten bei der Registrierung von Geschmacksmusterrechten.

Wir vertreten unsere Mandanten in Verletzerprozessen.

 

Geschmacksmuster FAQ