WeSaveYourCopyrights: Abmahnung wg. illeg. Verbreitung von "Glorious" (Cascada)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendet aktuell im Auftrag der Zooland Music GmbH Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Online-Tauschbörse.

Das Label Zooland Music GmbH wirft dem Empfänger des Abmahnschreibens vor, das Lied “Glorious” der Gruppe Cascada ohne entsprechende Erlaubnis anderen Nutzern zum Herunterladen in einem Filesharing-Netzwerk angeboten zu haben.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordern den Anschlussinhaber des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme von insgesamt 450,00 EUR zu überweisen, um den Streit außergerichtlich beizulegen. Zu diesem Zweck enthält das Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.

Wir raten generell davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sie enthält in der Regel unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Des Weiteren ist es ratsam, den geforderten Betrag nicht vorschnell, ohne anwaltliche Beratung zu zahlen. Häufig können die Forderungen mit Hilfe eines Anwalts ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem sollten Sie auf das Schreiben reagieren und die Abmahnung ernst nehmen. Wird die Frist nicht eingehalten, können die Rechtsanwälte höhere Kosten fordern und mitunter eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.