WeSaveYourCopyrights – Abmahnung – Unerlaubter Vervielfältigung von "Culcha Candela – Monsta"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights verschickt im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschütztes Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Abgemahnt wird die illegale Zurverfügungstellung des Musikstücks „Monsta“ der Künstlergruppe Culcha Candela. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei WeSaveYourCopyrights dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Das Schreiben enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung.

Prinzipiell ist davon abzuraten, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte der geforderte Pauschalbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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