Walfdorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Zurverfügungstellung von "Hangover 3" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Hangover 3“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Diese Summe setzt sich aus 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR pauschalen Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können noch höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Dennoch raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der gewünschte Betrag sollte nicht vorschnell gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

 

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