Waldorf Frommer mahnt wg. illegaler Verbreitung von "Pacific Rim" (Film) im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH ab.

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden gegenwärtig wieder im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen der unberechtigten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH wirft dem Empfänger des Abmahnschreibens vor, den Film „Pacific Rim“ zum Download über ein Filesharing-Netzwerk öffentlich bereitgestellt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer machen Ansprüche gegen den Adressaten auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend und bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an. Dafür soll ein pauschaler Vergleichsbetrag von insgesamt 1.028,00 EUR gezahlt werden, der sich aus 450,00 EUR Schadensersatz und 578,00 EUR Rechtsanwaltskosten zusammensetzt. Dem Schreiben beigelegt sind der Entwurf einer Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss und ein Ermittlungsdatensatz.

Generell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne Beratung durch einen Anwalt gezahlt werden. In der Regel können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung  ernst genommen und die darin angegebene Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einer Fristversäumnis können die Anwälte weitaus höhere Kosten fordern oder mitunter eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“