Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Derzeit versendet die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einem Filesharing-Netzwerk.
Konkret abgemahnt wird im uns vorliegenden Fall die unberechtigte Verwertung des Films „Schutzengel“ in einer sogenannten Internet-Tauschbörse. Waldorf Frommer fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsschein, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigefügt.
Wir empfehlen grundsätzlich, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Passagen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Des Weiteren sollte die verlangte Verlgeichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meistens können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.