Waldorf Frommer mahnt geg. unerlaubte Vervielfältigung von "Die Unfassbaren – Now You See Me" (Film) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Momentan verschicken die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines geschützten Films.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmwerks „Die Unfassbaren – Now You See Me“ über eine sogenannte Internet-Tauschbörse. Die Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine Geldsumme zu bezahlen. Zu diesem Zweck enthält das Schreiben eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung.

Grundsätzlich empfehlen wir die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch sollte die verlangte Geldsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.

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