Waldorf Frommer mahnen den Film "Wir sind die Millers" ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH versendet die Kanzlei Waldorf Frommer derzeit Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen.

In ihrem Schreiben mit dem Titel „Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss“ werfen die Münchener Rechtsanwälte den Adressaten der Abmahnung vor, als Anschlussinhaber rechtlich für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich zu sein.

Der US-amerikanisch Science Fiction Actionfilm Film „Wir sind die Millers“ wird in Filesharing Tauschbörsen wie bspw. Torrent zum Tausch angeboten. Lädt ein Nutzer dieser Tauschbörsen die fragliche Datei auch nur für kurze Zeit, stellt er die heruntergeladenen Daten damit zugleich anderen „Peers“ zur Verfügung. In dieser Handlung liegt eine rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung im Sinne des § 19a UrhG.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung einen Betrag in Höhe von 1.028,00 EUR, bestehend aus 450,00 EUR Schadensersatz sowie 578,00 EUR Rechtsanwaltsgebühren.

Wir empfehlen generell, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie einseitig aus Sicht des Rechteinhabers formuliert ist und für den Abgemahnten vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem sollte die geforderte Vergleichssumme nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. In der Regel können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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