Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden Mahnbescheide für Random House, Sony und Constantin Film Verleih

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Waldorf Frommer beantragt derzeit viele Mahnbescheide gegen Anschlussinhaber, die im Jahr 2009 und 2010 abgemahnt wurden und bislang keine Zahlungen geleistet haben. Die Versendung der Mahnbescheide erfolgt insbesondere im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH bzw. Sony Music Entertainment Germany GmbH sowie im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH.

Wir empfehlen, die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung zu zahlen. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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