Waldorf Frommer: Download des Filmes "Escape Plan" wird aktuell abgemahnt

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Nutzer von Online-Tauschbörsen im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft ab, weil sie angeblich den Film „Escape Plan“ dort heruntergeladen und damit anderen Nutzern illegal zur Verfügung gestellt haben.

Im uns vorliegenden Fall wird dem Abgemahnten vorgeworfen, dass er durch den Down- und dem damit einhergehenden Upload eine Urheberrechtsverletzung begangen hat, da die alleinigen Nutzungsrechte des Filmes bei der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft liegen. Daher soll er laut Forderung der Anwälte einen pauschalen Betrag von 815,00 EUR zahlen, mit dem die Ansprüche der Produktionsgesellschaft und der Anwälte abgegolten werden. Dem Schreiben wurde ein Überweisungsschein beigelegt. Außerdem soll der Abgemahnte eine dem Schreiben ebenso beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen und an die Anwälte zurückschicken.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten, raten wir dazu, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen und auch nicht den geforderten Geldbetrag zu überweisen. In der Regel enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung ungünstige Formulierungen, die Ihnen vor Gericht zum Nachteil sein können.

Auch ist der geforderte Betrag in der Regel überhöht. Nehmen Sie die Forderungen aber Ernst und lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Er kann die Ansprüche der abmahnenden Kanzleien in der Regel ganz oder zumindest teilweise abwehren.

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