Waldorf Frommer – Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von "Get the Gringo" (Film) im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft

Jacob MetzlerAbmahnung, Abmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnungen wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wirft dem Anschlussinhaber vor, den Film “ Get the Gringo“ unberechtigt über eine Internet-Tauschbörse verbreitet zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung  an und machen Ansprüche gegen den Adressaten auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Innerhalb der außergerichtlichen Streitbeilegung soll ein pauschaler Vergleichsbetrag von 956,00 EUR gezahlt werden, der sich aus 450 EUR Schadensersatz und 506 EUR Rechtsanwaltskosten zusammensetzt. Beigelegt sind dem Schreiben der Entwurf einer Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss und ein Ermittlungsdatensatz.

 

Generell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Anwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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