Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "Seelen" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Seelen“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz zusammen. Das Schreiben beinhaltet bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Überweisungsträger, einen Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie den Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers.

Generell sollte eine Abmahnung sehr ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Dennoch raten wir eindringlich davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der verlangte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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