Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung von "On The Road Again" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „On The Road Again“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 956,00 EUR zu überweisen. Diese Summe setzt sich aus 506,00 EUR für Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis drohen meist noch höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

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