Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Musikalbums "Welcome Oblivion" (How To Destroy Angels)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Aktuell versenden die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Albums im Internet.

In dem uns vorgelegtem Schreiben wird der Adressat von der Sony Music Entertainment Germany GmbH beschuldigt, das Musikalbum „Welcome Oblivion“ der Künstlergruppe How To Destroy Angels illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR Schadensersatz zusammen. Zu diesem Zweck beinhaltet das Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie den Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers.

Grundsätzlich sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Trotzdem raten wir eindringlich davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Des Weiteren sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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