Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Hörbuchs "Sei schlau, stell dich dumm" (Daniela Katzenberger)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs im Internet.

Die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG wirft dem Anschlussinhaber vor, das Hörbuch „Sei schlau, stell dich dumm“ von Daniela Katzenberger illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk zur Verfügung gestellt zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Einigung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 806,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Wir empfehlen eindringlich die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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