Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Albums "Live in London" (Leonard Cohen)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Musikalbum „Live in London“ des Künstlers Leonard Cohen illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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