Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Albums "Greatest Hits" (Foo Fighters)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Album „Greatest Hits“ der Rockgruppe Foo Fighters illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR Rechtsverfolgungskosten und 450,00 EUR Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Grundsätzlich sollte eine Abmahnung immer ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können ihm weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Trotzdem raten wir eindringlich davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Des Weiteren sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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