Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Vervielfältigung von "Die Tore der Welt" (Teil 3 + 4)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Kanzlei  Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Universum Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Films im Internet.

Die Universum Film GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den 3. und 4. Teil der Filmreihe „Die Tore der Welt“ unerlaubt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR und einer Schadensersatzsumme in Höhe von 450,00 EUR zusammen. Das Schreiben enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung, einen Überweisungsträger, einen Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie den Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers.

Grundsätzlich raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte Pauschale sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte eine Abmahnung stets ernst genommen und die darin gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss mit höheren Kosten und dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

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