Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung von “42” (Film) im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer mahnen aktuell im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen der illegalen öffentlichen Bereitstellung des Films „42“ in der Internet-Tauschbörse BitTorrent ab.

Der Film ist urheberrechtlich geschützt, da die Warner Bros. Entertainment GmbH die ausschließlichen Verwertungsrechte an dem Werk inne hat. Daher fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer der Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine vorgeschriebene Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben und einen pauschalen Betrag in Höhe von 1028,00 EUR zu zahlen (450,00 EUR Schadensersatz,  578,00 EUR Rechtsanwaltskosten).

Diese Summe sollte auf keinen Fall ohne Beratung durch einen Anwalt überwiesen werden, denn die Forderungen können mit Hilfe eines Anwaltes meist ganz oder teilweise abgewehrt werden. Außerdem sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und so vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

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