Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung von "Jack And The Giants" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH wirft dem Anschlussinhaber vor, den Film „Jack And The Giants“ unberechtigt über eine sogenannte Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Grundsätzlich raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Anwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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