Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung des Hörbuchs "Inferno" (Dan Brown)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Hörbuchs im Internet.

Die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG wirft dem Anschlussinhaber vor, das Hörbuch „Inferno“ des Autors Dan Brown unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 806,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München und der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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