Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zuänglichmachung von "Lauras Stern und die Traummonster" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Films im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Lauras Stern und die Traummonster“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR Rechtsanwaltskosten und aus 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

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