Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler Verbreitung von "Apartment 143 – Residenz des Bösen" und "Redemption – Stunde der Vergeltung"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Universum Film GmbH die illegale Öffentlichmachung zweier urheberrechtlich geschützter Filme in einer Internet-Tauschbörse ab.

Die uns vorliegende Abmahnung betrifft die angeblich unerlaubte Vervielfältigung der Filme „Apartment 143 – Residenz des Bösen“ und „Redemption – Stunde der Vergeltung“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk. Zur außergerichtlichen Einigung bieten die Rechtsanwälte dem Abgemahnten an, eine vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 1200,00 EUR zu begleichen. Dem Schreiben beigelegt wurde die vorformulierte Unterlassungserklärung, der Ermittlungsdatensatz und ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München.

Sollten Sie auch eine Abmahnung in ähnlicher oder anderer Sache erhalten haben, raten wir dringend davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sie enthält in der Regel nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Außerdem sollten Sie den geforderten Geldbetrag nicht übereilt und nicht ohne eine anwaltliche Begutachtung bezahlen. Meist können die Forderungen mit Hilfe eines Anwaltes ganz oder zumindest teilweise zurückgewiesen werden.

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