Waldorf Frommer – Abmahnung wg. illeg. Verbreitung von "Der unglaubliche Burt Wonderstone" i.A. der Warner Bros. Entertainment GmbH

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Derzeit verschicken die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen der unrechtmäßigen Öffentlichmachung eines urheberrechtlich geschützten Films in einer Filesharing-Börse im Internet.

Aktuell mahnen die Anwälte den Empfänger des Schreibens im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH ab, den Film „Der unglaubliche Burt Wonderstone“ über eine Internettauschbörse zum illegalen Herunterladen angeboten zu haben. Die Warner Bros. Entertainment GmbH ist die alleinige Inhaberin der ausschließlichen Verwertungsrechte des Films. Daher ist seine Öffentlichmachung zum Download rechtswidrig. Aus diesem Grund machen die Rechtsanwälte gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend.  

Die Forderungen belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von insgesamt 1.028 EUR, der sich aus Schadensersatz (450 EUR) und Rechtsanwaltskosten (578 EUR) zusammensetzt. Dem Schreiben beigelegt wurde außerdem eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung, die unterzeichnet zurückgeschickt werden soll.

Wir raten dazu, die geforderte pauschale Vergleichssumme auf keinen Fall ohne Beratung durch einen Anwalt zu zahlen. In der Regel können die Forderungen durch anwaltliche Hilfe komplett oder zum Teil abgewehrt werden. Des Weiteren sollte auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltlichen Rat unterzeichnet werden: Sie enthält meist ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten und kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Es ist wichtig, Abmahnungen in gleicher oder ähnlicher Sache unbedingt ernst zu nehmen und die darin gesetzte Frist einzuhalten. Bei einem Fristversäumnis können die Anwälte nämlich weitaus höhere Kosten fordern oder sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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