Waldorf Frommer: Abmahnung wegen unerlaubter Zurverfügungstellung von "J. Edgar" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Derzeit versendet die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerkes in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die rechtswidrige öffentliche Zugänglichmachung des Films „J. Edgar“ des Regisseurs Clint Eastwood. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigefügt.

Wir empfehlen dringend, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis werden kann.

Außerdem sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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