Waldorf Frommer: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung von "Mark Ronson & The Business Intl. – Record Collection" (Album)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aus München versendet im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Record Collection“ des Künstlers Mark Ronson & The Business Intl.. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigefügt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht häufig als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

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