Waldorf Frommer: Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung von "Bitches Brew (Legacy Edition)" (Album) von Miles Davis

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Aktuell verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wg. der illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Tonträgers in einer Internet-Tauschbörse.

Abgemahnt wird momentan die öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Bitches Brew (Legacy Edition)“ des Künstlers Miles Davis. Der Adressat des Abmahnschreibens wird zur Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR sowie zur Abgabe einer unterzeichneten Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Vergleichsbetrag setzt sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 506,00 EUR zusammen. Dem Schreiben wurde ein Ermittlungsdatensatz, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung und ein Beschluss des Landgerichts München beigefügt.

Dem Adressaten einer solchen Abmahnung empfehlen wir generell, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und i.d.R. als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Des Weiteren sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meistens können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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