Waldorf Frommer: Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von "Chakuza – Magnolia (Deluxe Edition)" Album

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet erneut im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Musikalbums „Magnolia (Deluxe Edition)“ des österreichischen Künstlers Chakuza. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Beschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigelegt.

Wir raten eindringlich davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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