Waldorf Frommer – Abmahnung wegen illegaler öffentlicher Zugänglichmachung "Er ist wieder da" (Timur Vermes) im Auftrag der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG Abmahnungen wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Buches im Internet.

Die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG wirft dem Anschlussinhaber vor, das Buch „Er ist wieder da“ (Timur Vermes) über ein illegales Tauschbörsenangebot (sogenanntes Filesharing-Netzwerk) öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer macht Ansprüche auf auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenersatz im Namen der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG geltend. Der Schadensersatz wird im Wege der Lizenzanalogie berechnet und bewegt sich im dreistelligen Bereich. Der Abmahnung sind eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Ermittlungsdatensatz, ein Gerichtsbeschluss und ein Überweisungsträger beigelegt.

Wir raten ihnen dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie für den Erklärenden ungünstige Formulierungen enthält, die vor Gericht eventuell als Schuldeingeständnis gewertet werden könnten.

Die pauschale Vergleichssumme sollte ebenfalls nicht voreilig, ohne anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und die angegebenen Fristen unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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