Waldorf Frommer – Abmahnung – unerlaubte Verwertung von "Brake" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet erneut im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zurverfügungstellung des Films „Brake“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Daher wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgericht Münchens sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte der geforderte Pauschalbetrag nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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