Waldorf Frommer – Abmahnung – unerlaubte Verbreitung von "Agent Ranjid rettet die Welt" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt zurzeit im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Das uns vorliegende Abmahnschreiben betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Agent Ranjid rettet die Welt“. Der Adressat der Abmahnung wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Ermittlungsdatensatz beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte der verlangte Vergleichsbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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