Waldorf Frommer mahnt "Taffe Mädels" (Film) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei versenden im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen der angeblich unberechtigten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Konkret geht es in dem uns vorliegenden Schreiben um den Vorwurf, den Film „Taffe Mädels“ illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse angeboten zu haben. Von den Rechtsanwälten wird behauptet, dass der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzungen, die über seinen Internetanschluss begangen wurden, rechtlich verantwortlich ist.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1028,00 EUR also 450,00 EUR Schadensersatz und 578,00 EUR Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Dem Schreiben ist bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts am Sitz des Providers sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.

Wir raten dringend davon ab die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte. Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vor der Einschätzung der Rechtslage durch einen spezialisierten Rechtsanwalt gezahlt werden. Denn oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden. Auch drohen bei voreiligen Zahlungen teilweise weitere Abmahnungen durch Waldorf Frommer oder eine weitere Abmahnkanzlei.

Die Abmahnung sollte ernst genommen und die darin festgelegte Frist eingehalten werden.

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