Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen unwirksamen Vertragsklauseln in den AGB

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Aktuell versendet der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. eine Abmahnung wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen des Betreibers eines Onlineshops.

Der Verbraucherschutzverein wirft einem Händler, der Eiskunstlaufartikel vertreibt, vor, er verwende auf seinem Online-Shop unwirksame Vertragsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch Einschränkungen im Rücktrittsrecht und durch unklare Rückgabefristen werde der Verbraucher scheinbar in die Irre geführt. Diesbezüglich wird der Adressat des Abmahnschreibens dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine Geldsumme in Höhe von 232,05 EUR zu zahlen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oft können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.