SKW Schwarz Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugämglichmachung von "Wie beim ersten Mal" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Münchner Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Wild Bunch Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks.

Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Film „Wie beim ersten Mal“ in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk unerlaubt vervielfältigt zu haben. Die Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte fordert den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Generell sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss mit höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ferner sollte der geforderte Pauschalbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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