Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Dragonstorm – Die Drachenjäger" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Anwälte der Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versenden im Auftrag der MIG Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die MIG Film GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Dragonstorm – Die Drachenjäger“ unberechtigt über eine Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Daher fordern die Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.298,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Die Abmahnung muss sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Wird zu spät oder überhaupt nicht gehandelt, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Dennoch raten wir davon ab die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.

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