Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung von "Bukkake Best No. 032"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte versendet im Namen des Unternehmens Berlin Media Art e.K. eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werks.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Film „Bukkake Best No. 032“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk verbreitet zu haben. Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte bietet dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Einigung an und fordert ihn auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.298,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Generell sollte eine Abmahnung stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis drohen höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.

Wir raten davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch die verlangte Geldsumme sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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