Sasse & Partner Rechtsanwälte: Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung am Film "You're Next"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner versenden aktuell im Namen der Splendid Film GmbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an einem geschützten Filmwerk.

Konkret abgemahnt wird die unerlaubte Zurverfügungstellung des Films „You’re Next“ auf einer Internet-Tauschbörse. Wird ein Film auf einer solchen Tauschbörse heruntergeladen, findet gleichzeitig ein Upload, also eine Verfügbarmachung des Filmes für andere Nutzer des Netzwerkes statt. Diese Verfügbarmachung ist illegal, wenn die Nutzer der Tauschbörse die Verwertungsrechte nicht erworben haben, was in derlei Peer-to-Peer-Netzwerken (Endnutzer-zu-Endnutzer) meistens gegeben ist.

In dem uns vorliegenden Fall liegen die Urheberrechte bei der Splendid Film GmbH. Daher fordern die Rechtsanwälte den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und eine Geldsumme zu bezahlen. Dafür wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wie sollten Sie sich als Empfänger derartiger Abmahnbriefe verhalten?

Generell empfehlen wir, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da sie unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und bei Klage vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die verlangte Geldsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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