Sasse & Partner: Abmahnung wg. unberechtigter Vervielfältigung des Films "Zambezia"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Sasse & Partner versenden im Auftrag der Splendid Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Splendid Film GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Zambezia“ illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 800,00 EUR zu überweisen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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