Sasse & Partner: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugäglichmachung von "Systemfehler – Wenn Inge tanzt" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Sasse & Partner versenden im Auftrag der Splendid Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Splendid Film GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Systemfehler – Wenn Inge tanzt“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Sasse & Partner bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem muss die Abmahnung ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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