Sasse & Partner – Abmahnung – Urheberrechtsverletzung durch "Mötley-Crüe – Lewd, Crüed & Tattooed Live" (Bootleg)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei Sasse & Partner versendet im Auftrag der Masters 2000 Inc. eine Abmahnung wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch die Verbreitung eines unlizenzierten Bootlegs im Internet.

Konkret abgemahnt wird der Vertrieb des Bootlegs „Lewd, Crüed & Tattooed Live“ der Rockgruppe Mötley Crüe. Da es sich bei dem Bootleg um unlizenzierte Live-Konzert-Mitschnitte handele, stelle dies eine Verletzung der Urheberrechte der Masters 2000 Inc. da.

Die Anwälte der Kanzlei Sasse & Partner fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie für die entstandenen Rechtsanwaltskosten und den Schadensersatz aufzukommen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese vor Gericht häufig als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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