rka Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung des Computerspiels "Call of Juarez – Bound in Blood"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Hamburger Kanzlei rka – Reichelt, Klute, Aßmann – Rechtsanwälte versendet im Auftrag der Techland Sp. Z o. o. eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels im Internet.

Dem Adressat des Abmahnschreibens wird von der Techland Sp. Z o.o. vorgeworfen, das PC-Spiel „Call of Juarez – Bound in Blood“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die rka Rechtsanwälte bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 482,00 EUR zu bezahlen. Diese Summe setzt sich aus 150,00 EUR für den Schadensersatz sowie 332,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen und die darin festgelegte Frist unbedingt einzuhalten. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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