Rechtsanwaltskanzlei Hebinger – Wettbewerbsrechtliche Abmahnung – Verletzung der Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher auf Amazon

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Hebinger versendet im Auftrag der Aqua- und Terraristiktechnik UG eine Abmahnung wegen angeblichen Wettbewerbsverstößen eines Mitbewerbers auf der Verkaufsplattform Amazon. Die Aqua- und Terraristiktechnik UG ist, ebenfalls wie der Adressat des Abmahnschreibens, Verkäufer von Reptilienzubehör.

In dem uns vorliegenden Abmahnschreiben werden die angeblich fehlende Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht, sowie die fehlenden Angaben zur elektronischen Kontaktaufnahme abgemahnt. Aufgrund des vermeintlich wettbewerbswidrigen Verkaufsangebots wird der Abgemahnte dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie für die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 755,80 EUR aufzukommen. Dem Schreiben ist eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt.

Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht häufig als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Zudem sollte der geforderte Betrag nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Überprüfung bezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.