Rechtsanwälte Waldorf Frommer: "The Dark Knight Rises" – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Die Abmahnung bezieht sich auf den Film „The Dark Knight Rises“. Den Adressaten wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Titels über eine sog. Online-Tauschbörse vorgeworfen. Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 1.028,00 EUR, der sich aus Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren zusammensetzt. Den Schadensersatz beziffert die Kanzlei Waldorf Frommer mit 450,00 EUR, die Rechtsanwaltsgebühren mit 578,00 EUR.

Wir raten dringend davon ab, das Schreiben zu ignorieren und die gesetzten Fristen verstreichen zu lassen, da andernfalls unmittelbar gerichtliche Schritte drohen. Die dem Schreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte jedoch auch nicht unterzeichnet werden, da sie ungünstige Formulierungen enthält und vor Gericht als Eingeständnis der Schuld gewertet werden kann. Schließlich sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können wir die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abwehren.

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