Rechtsanwälte Waldorf Frommer – Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke – "Zorn der Titanen" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Warner Bros. Entertainment  GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.

Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Zorn der Titanen“. Den Adressaten des Anschreibens wird vorgeworfen, als Inhaber eines Internetanschlusses mittelbar für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer sollte ernst genommen und die darin genannten Fristen eingehalten werden. Es wird grundsätzlich davon abgeraten, persönlich Kontakt mit der Kanzlei Waldorf Frommer aufzunehmen. Die Abmahnung der Münchner Kanzlei enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR, welcher sich aus dem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR sowie den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR zusammensetzt.

Es wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält. Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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